Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelbetrieb

Sehr geehrter Gast, sehr geehrter Veranstalter,

unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben.

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Boutique Hotel Villa-Soy (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Andere AGB als diese des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, das Zimmer / die Zimmer bereitgestellt wird/werden. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise sollte bis 11.00 Uhr erfolgen oder andernfalls eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und danach der volle Zimmerpreis zu zahlen. Der Nachweis, dass infolge verspäteter Räumung kein Schaden, oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Gast vorbehalten. Bei vorzeitiger Abreise wird der Gast gebeten, seine Abreise bis spätestens 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht vorhanden sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  6. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Veranstaltungsräume anderweitig zu vermieten.
  7. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
    Um- und Abbestellung für reservierte Zimmer und Arrangements:
    Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
    Bis 2 Tage vor Anreise: kostenfrei
    1 Tag vor Anreise & am Anreisetag: Zimmerpreis für die erste Übernachtung abzüglich ersparter Aufwendungen.
    bei Messezeiten gelten nur garantierte Buchungen-kostenfreie Stornierung nicht möglich!
    Beim vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Gast vorbehalten.
    Für Gruppenreservierungen ab 5 Teilnehmer gelten folgende Abbestellungs- und Umbestellungsfristen:
    Bis 14 Tage vor Ankunft – kostenfreie Abbestellung
    Wenn später als 14 Tage vor der Ankunft abbestellt wird oder die Teilnehmerzahl gemäß Vereinbarung um mehr als 10 % abnimmt, zahlt der Besteller für die fehlende Anzahl der Teilnehmer ?? % des vereinbarten Preises.
  8. Alle neben den üblichen Vertragsleistungen bestehende Kosten wie Telefon, Bar, etc., soweit es im Vertrag nicht anders geregelt ist, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter/Besteller.
  9. Werden vom Hotelier erbetene Vorauszahlungen nicht bis zum angegebenen Termin geleistet, ist der Hotelier von den getroffenen Vereinbarungen automatisch frei.
  10. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich des derzeit gültigen MwSt-Satzes.
  11. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
  12. Sämtliche Preisauszeichnungen gelten in Euro.
  13. Gastrechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Sämtliche Gastkonten sind wöchentlich auszugleichen.
  14. Aufgrund vorheriger Vereinbarungen, sind übersandte Rechnungen binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  15. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  16. Dem Hotelier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  17. Das Hotel ist berechtigt Devisen, Kreditkarten und Schecks zurückzuweisen.
  18. Folgende Kreditkarten werden akzeptiert: Master Card, American Express, Visa, Ec-Karte.
  19. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    (Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum 100 fachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500 , für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €.) Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt. Das Hotel empfiehlt von der Aufbewahrung im Hotelsafe Gebrauch zu machen.
  20. Die hoteleigene Tiefgarage ist durch ein Rolltor gesichert. Für Beschädigungen, Diebstahl oder dergleichen übernimmt der Hotelier keine Haftung. Dies gilt nicht, soweit dem Hotel oder Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  21. Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Hotel oder Personal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  22. Liegengelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zur Aufbewahrung für einen Zeitraum von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  23. Zu Ihren Händen bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Hotel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  24. Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck.
  25. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  26. Die Hotel und Apartmenteinrichtungen dürfen  weder umgestellt noch geändert werden. Für diesen Fällen muss der Kunde  eine Gebühr in Höhe € 150,- tragen.
  27. Sonderreinigung kostet € 100,-

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.

Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Boutique Hotel Villa-Soy

Villasoy Hotelbetrieb und Vermittlung GmbH

4. Geschäftsführerin: Zeynep Ersoy

    Östliche Stadtmauerstrasse 4

    91054 Erlangen

5. Amtsgericht Erlangen

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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